Stiftung Menschenrechtsbildung

Stiftung Menschenrechtsbildung


Unser Auftrag

Die Stiftung sieht ihre Aufgabe darin, Menschenrechte bekannt zu machen. Sie bezieht sich dabei auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 (UN-Menschenrechtscharta). Der 10. Dezember wird deshalb auch als Tag der Menschenrechte begangen.

Der Stiftungszweck wird verwirklicht

  • durch die Unterstützung der Menschenrechtsbildung, insbesondere in der Region Ulm und Umgebung,
  • die Einrichtung und Verleihung des Ulmer Menschenrechtspreises, deren Kriterien und Verfahren in einer Geschäftsordnung näher bestimmt werden,
  • die Finanzierung von Veranstaltungen und Publikationen mit Bezug zur Menschenrechtsbildung sowie
  • die Unterstützung des Ulmer Behandlungszentrums für Folteropfer (BFU).

Der Stiftungszweck wird gleichermaßen durch die Weitergabe von Geldmitteln an andere Körperschaften, die diesen steuerbegünstigten Zweck verfolgen, erfüllt.


Was ist Menschenrechtsbildung?

In den meisten Staaten gehören Menschenrechte inzwischen zu den Rechten, die man einklagen kann. Aber das ist nur wenigen Menschen bewusst. Auch in Deutschland: mehrere Umfragen aus den letzten Jahren zeigen, dass ein sehr großer Prozentsatz der Bevölkerung sehr wenig über Menschenrechte weiß – obwohl diese auch einen bedeutenden Teil des deutschen Grundgesetzes ausmachen.

So können in Deutschland 42 Prozent der Bevölkerung kein einziges Menschenrecht nennen, mehr als ein Viertel der Befragten (28 Prozent) haben noch nie etwas von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gehört.

Vor dem Hintergrund der praktischen Erfahrung aus vielen Jahren bieten wir Schulen und Hochschulen sowie Einrichtungen zur Erwachsenenbildung Möglichkeiten zur Zusammenarbeit an und stellen qualifizierte Referenten, Konzepte und Materialien zur Verfügung.


Spenden und Stiften

Wir suchen Spender und Zustifter: Sie können mit Ihrem Beitrag den Ulmer Menschenrechtspreis mit ins Leben rufen. Die Stiftung Menschenrechtsbildung will mit dem Preis engagierte Bürger und Einrichtungen würdigen, die sich in besonderer Weise für die Menschenrechte in der Region Ulm verdient machen. Der Preis soll mit mindestens 1.000 Euro dotiert werden. Ein weiteres Projekt ist der Rollende Infostand. Für die Anschaffung eines neuen Gebrauchtwagens benötigen wir Geld. Dieses Projekt läuft über den Verein Bündnis Menschenrechtsbildung e. V., weitere Infos finden Sie auf der Projektseite.


Spendenkonto

  • Stiftung Menschenrechtsbildung
  • Konto: 140537007
  • BLZ: 630 901 00
  • IBAN: DE10 6309 0100 0140 5370 07
  • BIC: ULMVDE66
  • bei der Volksbank Ulm-Biberach eG

Steuervorteile des Stiftens

Als Stifterin oder als Stifter können Sie bis zu eine Million Euro steuerlich geltend machen. Auch Sachspenden und Vermächtnisse helfen der Stiftung. Wir geben Ihnen gerne persönlich ausführlich Auskunft über den Stiftungszweck, die Verwendung der Gelder und den Prozess bis zur Errichtung der Stiftung. Begleitet wird die Stiftung von der Volksbank-Stiftung Ulm-Biberach (Treuhänderin), vom Regierungspräsidium Tübingen (Genehmigungsbehörde und Stiftungsaufsicht) sowie vom Finanzamt Ulm. Die Stiftung Menschenrechtsbildung ist als gemeinnützig anerkannt.

Informationen über die Steuervorteile des Stiftens bietet zum Beispiel der Bundesverband Deutscher Stiftungen in einer Zusammenfassung.


Quelle: Stiftung Menschenrechtsbildung (Stand 26.02.2017) http://www.stiftung-menschenrechtsbildung.de/die-stiftung/unser-auftrag/ | http://www.stiftung-menschenrechtsbildung.de/die-stiftung/was-ist-menschenrechtsbildung/ | http://www.stiftung-menschenrechtsbildung.de/spenden/

19. Dezember 2018